Technische Voraussetzungen/organisatorische Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Gemeinde Rohr bei Hartberg werden allgemeingültige organisatorische Beschränkungen und technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Organisatorische Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Elektronische Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Sie gelten daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
Die Amtsstunden der Gemeinde Rohr bei Hartberg finden Sie auf der Homepage unter dem Menüpunkt Gemeindeamt > Amtsstunden.
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Anbringen an die Gemeinde Rohr bei Hartberg können rechtswirksam per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:
Format |
Erstellbar / lesbar mit |
Dateierweiterung |
Kommentar |
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Text |
Editor, Mail, usw. |
*.TXT |
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Portable |
Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme |
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Rich Text Format |
Word for Windows, Office Programme, usw. |
*.RTF |
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Word |
Word for Windows, Open Office |
*.DOC, *.DOCX |
MS Office 97, 2000, 2003, 2007, 2010 |
Excel |
Excel for Windows, Open Office Calc |
*.XLS, *.XLSX |
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GIF |
Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. |
*.GIF |
|
JPG |
Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. |
*.JPG, *.JPEG |
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PNG |
Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. |
*.PNG |
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TIFF |
Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. |
*.TIFF, *.TIF |
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Als zulässige Formate werden die oben genannten Formate bestimmt. Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
Hinweis zu PDF-Formularen
Es wird empfohlen, PDF-Formulare zunächst lokal zu speichern und erst danach mit einem entsprechenden Programm (z.B. Externe Verknüpfung Adobe Reader) zu öffnen.