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Rohr bei Hartberg

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Information zur Einbringung von elektronischen Berufungen
Technische Voraussetzungen/organisatorische Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Gemeinde Rohr bei Hartberg werden allgemeingültige organisatorische Beschränkungen und technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Organisatorische Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Elektronische Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Sie gelten daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
Die Amtsstunden der Gemeinde Rohr bei Hartberg finden Sie auf der Homepage unter dem Menüpunkt Gemeindeamt > Amtsstunden.
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Anbringen an die Gemeinde Rohr bei Hartberg können rechtswirksam per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail an gde@rohr-bei-hartberg.at eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:
 
Format                                                         Erstellbar / lesbar mit                                                                 Dateierweiterung Kommentar

Text                                                              Editor, Mail, usw.                                                                        *.TXT
 
Portable Document Format                       Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme                      *.PDF
 
Rich Text Format                                        Word for Windows, Office Programme,  usw.                         *.RTF
 
Word                                                            Word for Windows, Open Office                                                *.DOC, *.DOCX MS Office 97, 2000, 2003, 2007, 2010

Excel                                                            Excel for Windows, Open Office Calc                                        *.XLS, *.XLSX
 
GIF                                                               Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.                     *.GIF
 
JPG                                                              Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.                     *.JPG, *.JPEG
 
PNG                                                            Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.                      *.PNG
 
TIFF                                                             Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.                      *.TIFF, *.TIF
 
 
Als zulässige Formate werden die oben genannten Formate bestimmt. Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
Hinweis zu PDF-Formularen
Es wird empfohlen, PDF-Formulare zunächst lokal zu speichern und erst danach mit einem entsprechenden Programm (z.B. Externe Verknüpfung Adobe Reader) zu öffnen.
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